Die Spezifikation des elektronischen Leistungsnachweises für SGB XI - Abrechnungen ist mit der Abstimmung des Prüfkataloges abgeschlossen.

Die Spezifikation des elektronischen Leistungsnachweises für SGB XI - Abrechnungen ist mit der Abstimmung des Prüfkataloges abgeschlossen.

Die Spezifikation für die Abrechnung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege (SGB XI) ist in der Version 6.40 finalisiert und wird vom GKV-Spitzenverband bis spätestens Juli, im günstigsten Fall Anfang der nächsten Woche,
auf der Seite https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/pflege/pflege.jsp veröffentlicht werden.

 

Hier die wichtigsten Regelungen:

  • Prüfkatalog:
    Die Regelungen für das Bestätigungsverfahren und die Softwareprüfung finden Sie im Anhang 4 der TA1 zusammen mit den Anlagen 1 und 2.
  • Das Bestätigungsverfahren („Softwareprüfung“) ist derzeit noch ausgesetzt.
    Ab dem 1.5.2026 tritt das Erfordernis der Softwareprüfung endgültig in Kraft.
    Damit werden ab diesem Zeitpunkt nur noch Abrechnungen von geprüfter Software mit einer gültigen Prodmod-ID von den Kassen akzeptiert werden.
    Eine Prodmod-ID erhalten Softwareanabieter nach erfolgreichem Durchlaufen des Bestätigungsverfahrens bei der ITSG.