PRESSEMITTEILUNG FINSOZ sieht im Referentenentwurf „Unterstützung und Entlastung in der Pflege – PUEG“ Potenziale zur nachhaltigen Digitalisierung

Ort: 
Berlin
Datum: 
23.03.2023

PRESSEMITTEILUNG
FINSOZ sieht im Referentenentwurf „Unterstützung und
Entlastung in der Pflege – PUEG“ Potenziale zur nachhaltigen Digitalisierung

 

Mit Blick auf die IT- und Digitalisierungs-Aspekte im Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG sieht der Digitalverband FINSOZ die Chance, bisherige Gesetze zur Pflege-Digitalisierung in die Praxis vordringen zu lassen. Der Gesetzesentwurf schöpft jedoch nicht ausreichend die Wissenspotenziale um die Digitalisierung in der Pflege in Deutschland aus: So sollten neben notwendigen Anpassungen zur Telematik-Infrastruktur (TI) auch Ergänzungen beim geplanten Kompetenzzentrum vorgenommen werden. Insbesondere mit Blick auf die bereits vorhandenen Kompetenzzentren auf Bundes- und Landesebene regt FINSOZ an, zusätzlich die zahlreichen Pflege-Digitalisierungsprojekte auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zu identifizieren und sie zum Wissenstransfer und zur Analyse und Entwicklung von Empfehlungen zu nutzen.

 

Im Detail begrüßt der Verband ausdrücklich die verpflichtende Anbindung aller ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen an die Telematik-Infrastruktur. FINSOZ Vorstandsmitglied Prof. Dr. Dietmar Wolff: „Dieser Schritt zeigt, dass die Pflege nunmehr als gleichwertiger Partner unter den TI-Akteuren aller Sektoren gesehen wird – und die Potenziale der Digitalisierung für eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit nutzbar gemacht werden können.“ Wenngleich der Termin zum 1. Juli 2024 zu optimistisch gewählt sei. „Es braucht Zeit, dass die sendenden und empfangenden Primärsoftwaresysteme standardisierte Nachrichten verarbeiten können und dass die Primärsoftwareanbieter ihre Kunden an KIM anbinden können, so Wolff weiter. „Bei rund 31.500 Pflegeeinrichtungen in Deutschland, und einem – optimistisch geschätzten – Personentag je Anbindung – sind durch die Primärsoftwareanbieter 31.500 Personentage oder 143 Personenjahre zu erbringen. Wir bezweifeln, dass diese Ressourcen bei den Primärsoftwareanbietern vorhanden sind.“ Auch zeigten die Erfahrungen, dass insbesondere die tatsächlichen Kosten der Anbindung nicht ausreichend gedeckt sind. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Pflegeeinrichtungen nicht mit Arztpraxen vergleichbar sind. Außerdem sollten bei der Finanzierung bereits jetzt die aktuellen Entwicklungen der TI 2.0 und die zukünftig konnektorlose TI-Anbindung Berücksichtigung finden.

 

Neben der verpflichtenden TI-Anbindung befürwortet FINSOZ auch den gesetzlichen Vorstoß, mit einem Kompetenzzentrum „Digitalisierung und Pflege“ die Potenziale der Digitalisierung in der Langzeitpflege im Sinne der Verbesserung und Stärkung der pflegerischen Versorgung für Betroffene und für Pflegende noch besser identifizieren und verbreiten zu können. Eine Forderung, die FINSOZ gemeinsam mit anderen Pflege- und Digitalisierungsverbänden bereits bei einem Gespräch mit Bundesminister Prof. Dr. Lauterbach im Juni 2022 vertreten hatte. Kritisch indes sieht FINSOZ bei diesem für die Zukunft der Pflegedigitalisierung bestimmenden Vorhaben die prägende Rolle des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen. Wolff: „In der Vergangenheit hat sich mehrfach gezeigt – beispielsweise beim Strukturmodell für die Entbürokratisierung der Pflege –, dass eine projektorientierte Organisationsform mit einem unabhängig gebildeten Projektteam, bestehend aus den Akteuren der Selbstverwaltung, zielführender sein kann.“  Auch die Bereitstellung von Mitteln aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zur Finanzierung von digitalen Anwendungen zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung in ambulanten und stationären Einrichtungen,
zum Erwerb digitaler oder technischer Ausrüstung oder damit verbundener Schulungen, sieht FINSOZ positiv. Diese könnten beispielsweise für Investitionen in die IT- und Cybersicherheit oder zur Anbindung von Einrichtungen an die TI eingesetzt werden. Gleichwohl sollten die Mittel aus den neuen Fördertatbeständen auch für Einrichtungen zur Verfügung stehen, die bereits in die Digitalisierung investiert haben – und weitere Digitalisierungsvorgaben umzusetzen gewillt sind. „Diese Organisationen sind von dem neuen Budget ausgeschlossen“, stellt Wolff fest. Und weiter: „Die Pflege ist insbesondere bei der Finanzierung der Kosten für Anschaffung und Betrieb digitaler Lösungen komplett unterfinanziert. Insofern ist das Fördervolumen von 12.000 Euro ein Anreiz für Investitionen, löst aber nicht das grundsätzliche Problem.“ Die Pflege benötige hinsichtlich des Fortschrittes in der Digitalisierung vor allem und in erster Linie eine solide Grundfinanzierung.

 

Die vollständige Stellungnahme des Digitalverbandes FINSOZ zum Referentenentwurf „Unterstützung und
Entlastung in der Pflege – (PUEG)“ vom März 2023 ist unter https://www.finsoz.de/downloads einsehbar.

 

 

Über den FINSOZ e. V.
Der gemeinnützige Fachverband FINSOZ e. V., gegründet im Jahr 2010 in Frankfurt am Main, ist Plattform zur Gestaltung des digitalen Wandels in der Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung. Er ist die Interessensvertretung für soziale Organisationen unterschiedlicher Träger, öffentliche Verwaltungen, IT-Anbieter, Wissenschaftler und Berater. FINSOZ initiiert den branchenübergreifenden Informationsaustausch rund um die klassische IT und neue Digitaltechnologien. Er regt digitale Innovationen für Organisationen der Sozialwirtschaft an. Die im Jahr 2012 eröffnete FINSOZ-Akademie fördert die Digitalund IT-Kompetenzen von Fach- und Führungskräften, Digitalbeauftragten und IT-Verantwortlichen. Nähere Informationen unter: www.finsoz.de

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